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LG Berlin, 13.08.2015 - 84 T 132/14 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Deutsches Notarinstitut
GmbHG § 40 Abs. 2
Pflicht des Notars zur Korrektur einer Gesellschafterliste - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- noerr.com (Kurzinformation)
Berichtigung einer Gesellschafterliste durch Notar
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 17.12.2013 - II ZR 21/12
Teilung eines GmbH-Geschäftsanteils: Bestimmtheit der Teilung; Korrektur einer …
Auszug aus LG Berlin, 13.08.2015 - 84 T 132/14
Aus dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 17.12.2013 - II ZR 21/12 - ergibt sich nicht, dass dem Notar keine Korrekturzuständigkeit zukommt. - OLG Nürnberg, 10.08.2007 - 13 U 1097/07
Parteifähigkeit einer nach englischem Recht gegründeten Limited; Bestellung eines …
Auszug aus LG Berlin, 13.08.2015 - 84 T 132/14
Da die Beteiligte zu 2) über Vermögen im Inland in Form des Geschäftsanteils verfügte, wäre sie als Restgesellschaft trotz ihrer seinerzeitigen Löschung im Handelsregister des Kantons Glarus jedenfalls bis zur vollständigen Beendigung der Liquidation im Inland als aktiv und passiv parteifähig anzusehen gewesen (vgl. OLG Nürnberg in OLGR Nürnberg 2007, 1020-1022, zitiert nach juris). - BayObLG, 27.10.1999 - 3Z BR 316/99
Kein pflichtwidriges Handeln eines Notars bei Unsicherheit über Formnichtigkeit
Auszug aus LG Berlin, 13.08.2015 - 84 T 132/14
Eine Amtsweigerung des Notars im Sinne von § 15 Abs. 2 BNotO liegt auch dann vor, wenn der Notar sich weigert, den Anweisungen eines Urkundsbeteiligten zu folgen (vgl. BayObLG DNotZ 2000, 372f, zitiert nach juris, Rz. 10 m.w.N.).